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Marmelade und Konfitüre

Die Marmelade (von portug. marmelo für Quitte, aus dem griech. melimelon „Honigapfel“) ist ein Brotaufstrich, der aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt wird, üblicherweise im Gewichtsverhältnis 1:1 (1 Kilogramm Früchte auf 1 Kilogramm Zucker).

Bis zum Erlass der „Konfitüren-Verordnung“ vom 26. Oktober 1982 wurde der Begriff für Zubereitungen aus zahlreichen Früchten wie Johannisbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen, Himbeeren, Pflaumen, Birnen, Äpfel etc. verwendet. Der Unterschied zur Konfitüre bestand darin, das bei letzterer noch Fruchtstücke erkennbar waren. Man unterschied außerdem Einfrucht- von Mehrfruchtmarmeladen.

Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen als Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff "Marmalade" bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade.

Bei Konfitüre wird die Reglementierung noch komplizierter. Denn im Gegensatz zur Konfitüre kann eine Marmelade (auch) aus mehreren Fruchtsorten bestehen.

Sind die einzelnen Früchte noch erkennbar, sichtbar und spürbar, wird Marmelade auch jam genannt, zumindest in Großbritannien. Marmelade, zu deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern Fruchtsaft benutzt wurde, nennt man Gelee.

Natursüße Produkte von ähnlicher Beschaffenheit müssen in Deutschland als Brotaufstrich bezeichnet werden

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