Vorsorgeaufwendungen Basisrente Kapitallebensversicherungen Rürup-Rente (Basisrente)
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Die Vorsorgeaufwendungen zählen zu den Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie zählen weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten und werden auch nicht wie diese behandelt. Abgezogen werden sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Aus diesem Grund unterscheidet man zwischen „Vorsorgeaufwendungen“ und „übrigen Sonderausgaben“.
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen die Beiträge zu den verschiedenen Versicherungen. Dies sind Beiträge zu:
Ø Krankenversicherungen
Ø Pflegeversicherungen
Ø Unfallversicherungen
Ø Haftpflichtversicherungen
Ø Gesetzliche Rentenversicherungen
Ø Arbeitslosenversicherung
Ø Berufsunfähigkeitsversicherung
Ø Risikoversicherungen
Ø Rentenversicherungen, wie die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt)
Ø Aufwendungen zum Aufbau der Riester-Rente
Wer keinen Nachweis über die gesamten Vorsorgeaufwendungen erbringen kann, der kann eine Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer geltend machen. Der Höchstbetrag für diese oben genannten Beiträge liegt bei 2.400 Euro, im Falle dass Beiträge für die Krankenversicherung komplett getragen werden, ansonsten liegt der Höchstbetrag bei 1.500 Euro. Liegen die Beiträge jedoch über den Höchstbeträgen, so kann dies bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Zu beachten gibt es bei der Altersvorsorge, dass die Beiträge erst bei der Einkommensteuer-Erklärung berücksichtigt werden.
Und die Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und auch der Versicherungsbeitrag bis spätestens zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde, können weiterhin abgesetzt werden. Auch die Versicherungen wie Hausrat, Rechtsschutz, KFZ, Kasko können nicht mehr geltend gemacht werden. Wurde eine Versicherung aus beruflichen Gründen abgeschlossen, so kann diese als Werbungskosten komplett abgesetzt werden.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge bis zu 60 Prozent geltend gemacht werden. Hier ist jedoch auch ein Höchstbetrag zu beachten. Bei Alleinstehenden beträgt er 12.000 Euro und bei Verheirateten 24.000 Euro jährlich.
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist mit ihren Beiträgen zum Teil ebenfalls absetzbar. Auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich, jedoch nur, wenn die Zusatzversicherung anteilsmäßig 50 Prozent kleiner ist. Bei Überschreiten des Wertes, kann der Anteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur unter „andere Vorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Butterdosen Bunzlauer Keramik,
Butterdose groß: h= 8 cm, b= 16 cm, Ø= 22,5cm (für ganzes Stück Butter)
Butterdose klein: h= 6,5 cm, l= 15 cm, b= 102 (für halbes Stück Butter)
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