Mobbing am Arbeitsplatz, Schule Mobbingopfer gegen Mobbing Hilfe

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Mobbing am Arbeitsplatz oder Schule

Wenn arbeitsrechtlich von Mobbing am Arbeitsplatz gesprochen wird, sind nicht die kleineren Geplänkel unter den Kollegen und Kolleginnen gemeint, die immer mal wieder vorkommen, wenn Menschen auf engem Raum zusammen arbeiten müssen.

Die Mobbing Definition meint, wenn zielgerichtet gegen eine bestimmte Person vorgegangen wird. Wenn in einem Krankenhaus die Oberschwester immer wieder alle Hilfskräfte oder größere Gruppen von ihnen Gründen zusammenstaucht, weil sie ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht hätte, dann ist das etwas ganz anderes, als wenn sie nur einen oder zwei bestimmte Mitarbeiter vor der versammelten Mannschaft wegen Nichtigkeiten herunterputzt, obwohl gerade sie von den Patienten immer wieder für ihre gute Arbeit gelobt werden. Letzteres ist auf jeden Fall beim Begriff Mobbing einzuordnen.

Hier hilft als erste Maßnahme nur eine klärende Aussprache, die im Rahmen einer Dienstberatung erfolgen könnte. Ist eine größere Gruppe zusammen, hat vielleicht doch der eine oder andere Mitarbeiter den Mut und bestätigt die Vorfälle. Da der Mensch nun mal ein „Herdentier“ ist, kann man davon ausgehen, dass sich weitere anschließen werden.

Bessert sich die Situation dadurch nicht, hilft nur ein Gang zur Arbeitnehmervertretung des Unternehmens, in der Regel die Gewerkschaft, oder – falls vorhanden – zum Mobbingbeauftragten des Betriebes, der dann die Möglichkeit hat, die Situation durch weitere moderierte Aussprachen zur Klärung zu bringen oder höhere Leitungsebenen einschalten kann. Neuere Gerichtsurteile, die von Mobbingopfern erwirkt wurden, zeigen, dass die Gerichtsbarkeit Willens ist, die Rechte der Opfer zu stärken und die Arbeitgeber in dieser Hinsicht deutlich mehr als bisher in die Pflicht zu nehmen, Mobbing Prävention zu betreiben und es mit allen in ihrer Macht stehenden Mitteln zu unterbinden.

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