Die Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung und können sich dementsprechend zwischen der Gesetzlichen und der Privatkrankenversicherung entscheiden oder können wegen ihres Beihilfeanspruchs auch keinen der beiden Versicherungswege wählen,
Beamte beziehungsweise Angestellte im öffentlichen Dienst haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, der Dienstherr erstattet einen bestimmten Teil der Kosten im Krankheitsfall. Die Höhe der Beihilfe ist unter anderem abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Zwischen 50% und 80% der Krankheitskosten trägt die zuständige Beihilfestelle. Dementsprechend können beziehungsweise müssen eigentlich nur die fehlenden Prozente abgesichert werden.
Eine solche Teilabsicherung wie bei der Privat Krankenkasse ist jedoch in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, hier wäre der volle Versicherungsbeitrag zu entrichten. Demzufolge entscheiden sich viele Beamte für eine Absicherung mittels der Privatkrankenversicherung, diese sichert nur den fehlenden Prozentsatz ab und ist dadurch in vielen Fällen günstiger. Da die Beihilfe normalerweise auch für den nicht oder nur geringfügig berufstätigen Ehepartner (70%) und für die Kinder (80%) gilt, ist auch hier nur eine prozentuale Teilversicherung erforderlich. Demzufolge besteht die Möglichkeit, dass die Private Krankenversicherung, auch wenn die Familienangehörigen nicht kostenfrei mitversichert sind, im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung günstiger ist. Hierbei sind die Größe der Familie und die entsprechenden Beihilfen zu berücksichtigen.
Und auch im Hinblick auf die Folgen der Gesundheitsreform entscheiden sich viele Beamte mit Beihilfeanspruch für eine Privatkrankenversicherung, um die umfangreicheren Leistungen nutzen zu können.
Einige private Krankenkassen bieten für besondere beamtentechnische Berufsgruppen spezielle Versicherungsprodukte an, so zum Beispiel Beamtenanwärtertarife, die den Referendaren zu Gute kommen. Die Beamtenanwärtertarife sind in der Regel zeitlich begrenzt, meist bis zum 34. Lebensjahr, und stellen eine Lösung auf Zeit dar (bis zum Ende der Ausbildung). Danach ist eine Höherstufung in die normalen Tarife der Privaten Krankenkassen (Beamtenverhältnis, versicherungsfreier Angestellter) oder ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (versicherungspflichtiger Angestellter) erforderlich. Da die Anwärtertarife keine Rückstellungen fürs Alter bilden, sind die Versicherungsprämien vergleichsweise günstig.
Beamte, denen freie Heilfürsorge beziehungsweise unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gewährt wird, benötigen auf den ersten Blick keine zusätzliche Absicherung, da die Krankheitskosten vom Staat getragen werden. Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Trotz der vollständigen Absicherung im Krankheitsfall, entscheidet sich dieser Personenkreis häufig für eine zusätzliche private Absicherung. Ein Grund hierfür ist die nicht existente freie Arztwahl, in der Regel muss zuallererst ein Amtsarzt aufgesucht werden.
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